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Im Korruptionsverfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind die im März mündlich verkündeten Schuldsprüche nun auch schriftlich zugestellt worden. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) gestern bekannt gab, erhielten Verteidiger und Vertreter die Urteile über den elektronischen Rechtsverkehr.
Bereits Ende März hatte der OGH die Strafen in der BUWOG-Causa reduziert: Grasser muss statt acht nur vier Jahre Haft absitzen. Auch die Strafen für Walter Meischberger und Peter Hochegger wurden deutlich gesenkt. Die Verurteilten werden in Kürze die Aufforderung zum Strafantritt erhalten.
Der OGH stellte in seiner Mitteilung klar, dass es keine Fristversäumnis gab. Die vierwöchige Frist betreffe die Ausfertigung und Unterfertigung des Urteils, nicht jedoch die Zustellung an die Parteien. Die schriftliche Ausfertigung wurde laut OGH bereits am 4. April 2025 an die Schreibabteilung übergeben.
Zum Haftantritt betonte der OGH: Die Einmonatsfrist beginnt erst mit der Zustellung der Strafantrittsaufforderung durch das Wiener Straflandesgericht – nicht bereits mit der Urteilsverkündung. Grasser und Meischberger kündigten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu wollen.
Geschrieben von: Jonas Eder
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